Zusammenfassung:
Seit dem 27. November 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber in Schleswig-Holstein verpflichtet, Rechnungen elektronisch im XRechnung-Format zu empfangen. Diese Verpflichtung gilt für alle Lieferanten und Dienstleister, die mit den Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein zusammenarbeiten. Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung soll die Effizienz und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung verbessern.
Übertragungskanäle:
- Peppol (Hauptübertragungsverfahren)
- E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein (Web-Portal für den Upload von Rechnungen)
- E-Mail an rechnung(at)schleswig-holstein.de (Eine Registrierung ist erforderlich, um Rechnungen per E-Mail zu senden)
E-Invoice Standard:
- XRechnung ist der verbindliche Standard für die elektronische Übermittlung von Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber in Schleswig-Holstein.
Link:
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