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In Kroatien basiert die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung auf einer Kombination aus EU-Vorschriften und nationalen Gesetzen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
- EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG)
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bildet die Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung in den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Kroatien. Artikel 232 dieser Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen zu akzeptieren, solange deren Authentizität (d. h. die Identität des Absenders) und Integrität (d. h. der Inhalt der Rechnung) durch geeignete Verfahren sichergestellt sind. Dies schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung innerhalb der EU. - Gesetz über die Mehrwertsteuer (PVM įstatymas)
Das kroatische Mehrwertsteuergesetz regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer im Land und enthält Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung. Es ermöglicht die Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sofern die Bedingungen für Authentizität und Integrität erfüllt sind, und entspricht somit den EU-Vorgaben für die Anerkennung elektronischer Rechnungen. - Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (Elektroninių sąskaitų faktūrų išrašymo ir jų pateikimo tvarka)
Diese Verordnung regelt die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor Kroatiens. Sie fordert, dass Rechnungen an öffentliche Behörden in einem strukturierten, standardisierten elektronischen Format übermittelt werden. Die Verordnung entspricht den EU-Vorgaben und stellt sicher, dass Rechnungen den technischen und rechtlichen Anforderungen der öffentlichen Beschaffung entsprechen. - Elektronische Signaturen und deren Bedeutung
Elektronische Signaturen spielen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Authentizität und Integrität von elektronischen Rechnungen. Kroatien akzeptiert fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) sowie qualifizierte elektronische Signaturen (QES), die auf der EU-Verordnung eIDAS basieren und die Nutzung elektronischer Signaturen in den Mitgliedstaaten regeln. - Archivierung von elektronischen Rechnungen
Wie in anderen EU-Ländern müssen auch in Kroatien elektronische Rechnungen für mindestens 11 Jahre aufbewahrt werden. Dies stellt sicher, dass die Rechnungen während der Aufbewahrungsfrist sowohl lesbar als auch sicher gespeichert sind. Die kroatische Steuerbehörde verlangt von Unternehmen, dass sie ordnungsgemäße Archive für elektronische Rechnungen führen, um den steuerlichen Anforderungen zu entsprechen. - Peppol und die kroatische eRechnungsplattform
Kroatien ist Teil des Peppol-Netzwerks, das den elektronischen Austausch von Rechnungen und anderen Geschäftsdokumenten zwischen Unternehmen und öffentlichen Behörden ermöglicht. Peppol stellt sicher, dass elektronische Rechnungen nach den EU-Standards ausgetauscht werden. Kroatien betreibt auch eine eigene eRechnungsplattform, die den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen und der Regierung unterstützt. - Weitere relevante Vorschriften
Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen gibt es weitere nationale Vorschriften und technische Standards, die die elektronische Rechnungsstellung in Kroatien regeln. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Rechnungen sowohl den nationalen Steuergesetzen als auch den EU-Standards entsprechen und den Rechnungsstellungsprozess weiter vereinfachen.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen in Kroatien:
- EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG): Richtlinien zur Anerkennung und Akzeptanz elektronischer Rechnungen in der EU.
- Gesetz über die Mehrwertsteuer (PVM įstatymas): Kroatisches Gesetz zur Mehrwertsteuer und den Anforderungen für elektronische Rechnungen.
- Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor: Rechtlicher Rahmen für Rechnungen an öffentliche Behörden.
- Elektronische Signaturen: Rechtliche Anforderungen an elektronische Signaturen zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität.
- Archivierung von elektronischen Rechnungen: Aufbewahrungspflicht für elektronische Rechnungen von mindestens 11 Jahren.
- Peppol und kroatische eRechnungsplattform: Nutzung von EU-Standards für den Austausch von Rechnungen mit öffentlichen Stellen.
Fazit:
In Kroatien ist die elektronische Rechnung für B2G-Transaktionen für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten obligatorisch.
Es gibt eine zentrale nationale Plattform für den Austausch von elektronischen Rechnungen, Servis eRačun za državu.
Die Plattform ist auch an Peppol angeschlossen (der FINA Peppol Access Point ist mit ihr verbunden), so dass alle Peppol-Mitglieder elektronische Rechnungen über Peppol an die zentrale Plattform versenden können.