Electronic invoice in Austria
Zentrales Empfangsportal mit UBL 2.1- und ebInterface-Formaten – B2G obligatorisch
Zentrales Empfangsportal mit UBL 2.1- und ebInterface-Formaten – B2G obligatorisch
Österreich setzte die Richtlinie 2014/55/EU durch das Bundesgesetz zur ITK-Konsolidierung 2012 und das Bundesgesetz über das öffentliche Auftragswesen 2018 um. Das Finanzministerium ist für die Politik im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung zuständig. Die österreichische Gesetzgebung verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Annahme elektronischer Rechnungen, die der Norm EN 16931 entsprechen.
E-Rechnungen werden für alle Lieferanten der Zentralregierung verpflichtend – Beginn der strukturierten digitalen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor.
Peppol BIS Billing 3.0 wird als offizieller nationaler Standard für E-Rechnungen übernommen – konform mit EN 16931 und geeignet für grenzüberschreitende Interoperabilität.
Die E-Rechnungspflicht wird auf regionale und lokale Behörden ausgeweitet – digitale Rechnungsstellung gilt nun auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.
Fortlaufender Übergang zu durchgängig digitalen Rechnungsprozessen im öffentlichen Sektor – E-Rechnung als integraler Bestandteil der digitalen Transformation der Verwaltung.
Österreich setzte die Richtlinie 2014/55/EU durch das Bundesgesetz zur ITK-Konsolidierung 2012 und das Bundesgesetz über das öffentliche Auftragswesen 2018 um. Das Finanzministerium ist für die Politik im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung zuständig. Die österreichische Gesetzgebung verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Annahme elektronischer Rechnungen, die der Norm EN 16931 entsprechen.
Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle Rechnungen an bundesstaatliche, regionale und kommunale Behörden verpflichtend. Lieferanten sind verpflichtet, E-Rechnungen über das nationale Portal einzureichen.
Für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) besteht keine allgemeine Verpflichtung.
Für Verbraucherrechnungen besteht keine Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung.
Österreich nutzt ein zentrales Empfangsportal, das vom Bundesportal (e-Rechnung.gv.at) bereitgestellt wird. Lieferanten übermitteln Rechnungen im UBL-2.1- oder im nationalen ebInterface-Format.
Österreichs CIUS basiert auf Peppol BIS Billing 3.0
Rechnungen werden validiert und an die zuständige Behörde weitergeleitet
Keine Echtzeit-Mehrwertsteuer-Freigabe erforderlich
Wir bieten eine nahtlose Anbindung an das österreichische e‑Rechnung-Portal und das Peppol-Netzwerk. Unser Service wandelt Rechnungen automatisch in die Formate UBL 2.1 oder ebInterface um.
Für Unternehmen, die Rechnungen an österreichische Geschäftspartner senden, ermöglichen wir den Austausch über Peppol BIS 3.0 und erleichtern den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung – ohne dass eigene Entwicklungsressourcen erforderlich sind.
Offizielle österreichische Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung
Zusammenfassung der Verpflichtungen
Dokumentation zu österreichischen Erweiterungen der EN 16931
Wenn Sie Rechnungen an Bundes- oder Gemeindebehörden stellen, müssen Sie diese über das e-Rechnung-Portal oder einen verbundenen Peppol-Access Point übermitteln.
UBL 2.1 oder ebInterface; Peppol BIS 3.0 wird akzeptiert.
Nein, sie wird jedoch zunehmend üblich, da Unternehmen digitale Prozesse einführen.
Österreich hat ein umfassendes System für die elektronische Rechnungsstellung etabliert, das die elektronische Rechnungsstellung für alle Lieferungen an öffentliche Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene vorschreibt. Das System basiert auf dem e-Rechnung-Portal (e-Rechnung.gv.at), das als zentrale Empfangsplattform für alle öffentlichen Rechnungen dient.
Die österreichische Implementierung unterstützt sowohl UBL 2.1 als auch das nationale ebInterface-Format. Die österreichische Core Invoice Usage Specification (CIUS) basiert auf Peppol BIS Billing 3.0 mit geringfügigen nationalen Erweiterungen. Dieser Ansatz mit zwei Formaten gewährleistet Flexibilität und gleichzeitig die Einhaltung der europäischen Norm EN 16931 gemäß der Richtlinie 2014/55/EU.
Obwohl die elektronische Rechnungsstellung im B2B- und B2C-Bereich weiterhin freiwillig ist, fördert die österreichische Regierung die Digitalisierung in allen Sektoren. Das Portal validiert eingereichte Rechnungen und leitet sie an die zuständige Behörde weiter. Es arbeitet ohne Freigabeverfahren und ohne Echtzeit-Meldepflichten für die Umsatzsteuer. Dieser optimierte Ansatz vereint Compliance-Anforderungen mit einfacher Bedienung.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.