Elektronische Rechnung in Estland
Prinzip der Käuferwahl im E-Rechnungs-Betreibernetzwerk – Flexibles Mandat
Prinzip der Käuferwahl im E-Rechnungs-Betreibernetzwerk – Flexibles Mandat
Das estnische Finanzministerium ist für die Richtlinien zur elektronischen Rechnungsstellung zuständig. Diese ist im Rechnungslegungsgesetz und im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt, und Estland hat die Richtlinie 2014/55/EU für das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt. Estlands digitale Regierung fördert die branchenübergreifende Nutzung von E-Rechnungen.
Estland setzt die Richtlinie 2014/55/EU um und richtet das E-Rechnungs-Operator-Netzwerk ein.
E-Rechnung ist verpflichtend, wenn der Käufer dies verlangt. Alle Rechnungspflichtigen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen.
Estlands digitale Regierung fördert die flächendeckende Nutzung von E-Rechnungen in allen Sektoren über das Peppol-Netzwerk.
Das estnische Finanzministerium ist für die Richtlinien zur elektronischen Rechnungsstellung zuständig. Diese ist im Rechnungslegungsgesetz und im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt, und Estland hat die Richtlinie 2014/55/EU für das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt. Estlands digitale Regierung fördert die branchenübergreifende Nutzung von E-Rechnungen.
Alle öffentlichen Stellen müssen elektronische Rechnungen akzeptieren und verarbeiten. Das Prinzip der Wahlmöglichkeit des Käufers gilt: Wenn eine öffentliche Auftraggeberin eine E-Rechnung verlangt, muss der Lieferant dieser Aufforderung nachkommen.
E-Rechnung ist verpflichtend, wenn der Käufer dies verlangt. Das estnische Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, dass alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in der Lage sein müssen, auf Anfrage E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen.
Für Verbraucherrechnungen besteht keine Verpflichtung.
Estland nutzt ein offenes Vier-Ecken-Modell, bei dem elektronische Rechnungen über das estnische E-Rechnungs-Operator-Netzwerk übermittelt werden, das in das internationale Peppol-Netzwerk integriert ist.
Das nationale Format basiert auf EN 16931 ohne CIUS. Rechnungen können über Peppol BIS Billing 3.0 oder das estnische E-Rechnungsformat ausgetauscht werden. Eine Echtzeit-Meldung der Mehrwertsteuer ist nicht erforderlich.
Wir betreiben einen zertifizierten Peppol-Access Point in Estland und sind nahtlos an das lokale E-Rechnungs-Operator-Netzwerk angebunden.
Unsere Plattform ermöglicht estnischen Unternehmen, E-Rechnungen im erforderlichen Format zu erstellen und zu empfangen, auf Anfragen von Käufern zu reagieren und sich in Buchhaltungssysteme zu integrieren.
Wir unterstützen die internationale E-Rechnungsstellung über Peppol und ermöglichen so estnischen Unternehmen einen einfachen Handel über Grenzen hinweg.
Informationen zum estnischen E-Rechnungssystem und Betreibernetzwerk
Überblick zum Prinzip der Wahlmöglichkeit des Käufers und zu Verpflichtungen
Liste zertifizierter Betreiber und technische Spezifikationen
Nur wenn der Käufer dies verlangt; ansonsten ist sie freiwillig.
Das nationale E-Rechnungsformat basierend auf EN 16931 oder Peppol BIS 3.0.
Nein. Sie werden über ein Netzwerk von Betreibern ausgetauscht, darunter auch Peppol.
Estland wendet ein flexibles E-Rechnungssystem an: Behörden müssen E-Rechnungen akzeptieren, und Unternehmen müssen diese auf Anfrage ihrer Käufer ausstellen. Es besteht keine B2C-Pflicht. Die Rechnungen entsprechen der Norm EN 16931 und werden über das estnische Betreibernetz und Peppol ausgetauscht. Es gibt keine zentrale Verrechnung und keine Echtzeit-Mehrwertsteuermeldung. Unsere Peppol-Zugangspunkte unterstützen estnische Unternehmen bei der Erfüllung der Käuferanforderungen und der Teilnahme am grenzüberschreitenden E-Rechnungswesen.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.