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Ab dem 18. April 2020 verpflichtet der Gesetzgeber öffentliche Auftraggeber, Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten.
Mit unserer Lösung erfüllen Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen und vereinfachen gleichzeitig den Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen.
Funktionen:
- Empfang von Rechnungen über PEPPOL-Netzwerk, SFTP, E-Mail und API
- Unterstützte Formate: XRechnung, ACCESS und alle PEPPOL BIS3-Formate
- XRechnung, Viewer und PDF-Konverter
- Formatkonvertierung in kundenspezifische Formate (INVOIC02 etc.)
- Archivierung
- Übergabe zur Weiterverarbeitung an ERP-System (SAP, SAGE etc.)
Wie kann Leitweg ID verwendet werden?
Mit der Leitweg-ID können eingehende E-Rechnungen adressiert und ggf. an Kundenkontenbearbeitungssysteme weitergeleitet werden. Um die Akzeptanz und Handhabbarkeit für öffentliche Auftraggeber sowie deren Lieferanten und Dienstleister zu optimieren, haben sich Bund und Länder auf ein einheitliches XRechnung-Standardmanagement verständigt. Zu beachten ist, dass der Bund und einige Bundesländer die Verwendung der Leitweg-ID beim Versand von elektronischen Rechnungen vorschreiben. Die Leitweg-ID oder eine andere Kennung des Rechnungsempfängers wird in der Regel in einem bestimmten Auftrag an den Auftragnehmer oder Dienstleister (Rechnungssteller) weitergegeben.
Hier finden Sie nützliche Fragen und Antworten zum Leitweg ID aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen: