Rechnungsportal für Kommunen
Mit dem Rechnungsportal vereinfachen Sie den Rechnungseingang und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für Kommunen.
Ab dem 18. April 2020 verpflichtet der Gesetzgeber öffentliche Auftraggeber, Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten.
Mit Rechnungsportal erfüllen Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen und vereinfachen gleichzeitig den Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen.
Deutschland hat eine einheitliche Leitweg-Logik eingeführt. Diese Leitweg-ID ermöglicht es der Rechnungsstellungsplattform, die Rechnung korrekt an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Die Leitweg-ID ist ein obligatorisches Element im XRechnungs-Schema. Die ID hat die folgende Struktur:
Für den zentralen Upload ist ein Konzept, dass der Empfänger als sogenannte „Leitweg ID“ im Feld Buyer Reference verschlüsselt wird. Hier finden Sie die Spezifikation der Leitweg-ID Version 2.1.1.
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de
Mit der Leitweg-ID können eingehende E-Rechnungen adressiert und ggf. an Kundenkontenbearbeitungssysteme weitergeleitet werden. Um die Akzeptanz und Handhabbarkeit für öffentliche Auftraggeber sowie deren Lieferanten und Dienstleister zu optimieren, haben sich Bund und Länder auf ein einheitliches XRechnung-Standardmanagement verständigt. Zu beachten ist, dass der Bund und einige Bundesländer die Verwendung der Leitweg-ID beim Versand von elektronischen Rechnungen vorschreiben. Die Leitweg-ID oder eine andere Kennung des Rechnungsempfängers wird in der Regel in einem bestimmten Auftrag an den Auftragnehmer oder Dienstleister (Rechnungssteller) weitergegeben.