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Zusammenfassung
Am 14. Dezember 2021 wurde in Luxemburg das Gesetz über die elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Verordnung bestimmt das europäische Netzwerk Peppol als gemeinsames Liefernetzwerk, das von den öffentlichen Einrichtungen für die automatisierte Entgegennahme elektronischer Rechnungen zu nutzen ist.
Die öffentliche Einrichtungen sollen für die automatisierte Entgegennahme elektronischer Rechnungen das gemeinsame Liefernetzwerk Peppol (der Zugangspunkt des Zentrums für Informationstechnologien des Staates CTIE) nutzen, solange sie nicht über einen eigenen Peppol-Zugangspunkt verfügen. Das Gesetz gilt nur für öffentliche Aufträge und schafft demnach nur Verpflichtungen für Akteure, die an einem öffentlichen Auftrag beteiligt sind.
Deadlines
Die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung wird stufenweise wirksam. Ihre Wirksamkeit beginnt demnach:
- für große Wirtschaftsteilnehmer am 18. Mai 2022;
- für mittlere Wirtschaftsteilnehmer am 18. Oktober 2022;
- für kleine und neu gegründete Wirtschaftsteilnehmer am 18. März 2023.
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Weitere Informationen
- Die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg – gouvernement.lu
- E-facturation – Luxembourg (public.lu)
- Praktischer Leitfaden – elektronische Rechnung: so gelingt die Umsetzung in Ihrem Unternehmen
- Präsentation zum Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung (Power Point – 4,80 MB)
- Ministerium für Digitalisierung / Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)