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In Norwegen basiert die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung auf einer Kombination von nationalem Recht und EU-Vorgaben. Auch wenn Norwegen kein Mitglied der Europäischen Union ist, ist das Land aufgrund des EWR-Abkommens (Europäisches Wirtschaftsraum-Abkommen) verpflichtet, viele EU-Vorschriften zu übernehmen, einschließlich der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung in Norwegen sind:
1. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) und EWR-Abkommen
Obwohl Norwegen nicht Mitglied der EU ist, verpflichtet das EWR-Abkommen Norwegen zur Umsetzung vieler EU-Vorschriften, einschließlich der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG), die auch die elektronische Rechnungsstellung regelt. Die wichtigsten Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie für elektronische Rechnungen sind:
- Artikel 232 der Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den EU-Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen zu akzeptieren, wenn die Anforderungen an die Authentizität der Herkunft und die Integrität des Inhalts der Rechnung erfüllt sind.
- Diese Anforderungen können durch elektronische Signaturen, EDI (Electronic Data Interchange) oder andere sichere Technologien zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität erfüllt werden.
Obwohl Norwegen nicht Teil der EU ist, hat es die entsprechenden Regelungen übernommen, da es Mitglied des EWR ist.
2. Norwegisches Mehrwertsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven)
Das norwegische Mehrwertsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven) regelt die steuerlichen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung. Dieses Gesetz wurde an die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie angepasst, um die Gültigkeit elektronischer Rechnungen zu gewährleisten:
- § 14-4 des Mehrwertsteuergesetzes bestätigt, dass elektronische Rechnungen genauso rechtsgültig sind wie Papier-Rechnungen, sofern die Anforderungen an Authentizität und Integrität erfüllt sind.
- Die Inhalte der elektronischen Rechnung müssen die gleichen Informationen wie Papier-Rechnungen enthalten, einschließlich:
- Rechnungsnummer,
- Name und Adresse von Aussteller und Empfänger,
- Datum der Rechnung und Leistungsdatum,
- Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen,
- Betrag und Mehrwertsteuer.
3. Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (Forskrift om elektroniske fakturaer)
Norwegen hat eine spezifische Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor erlassen, die vorschreibt, dass alle Unternehmen, die Rechnungen an den öffentlichen Sektor stellen, diese elektronisch übermitteln müssen. Diese Regelung ist auch mit den EU-Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (Richtlinie 2014/55/EU) vereinbar:
- Ab Januar 2019 sind alle Lieferanten des öffentlichen Sektors verpflichtet, elektronische Rechnungen im Peppol-Standard zu übermitteln. Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) ist ein europaweit standardisiertes System, das den sicheren Austausch elektronischer Rechnungen und anderer Geschäftsdokumente ermöglicht.
- Das Peppol-Netzwerk stellt sicher, dass Rechnungen im richtigen Format (z. B. UBL oder XML) und in einem standardisierten Verfahren an öffentliche Einrichtungen übermittelt werden.
4. Elektronische Signaturen und Sicherheitsanforderungen
In Norwegen sind elektronische Signaturen eine gängige Methode, um die Authentizität und Integrität von elektronischen Rechnungen sicherzustellen:
- Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (AES) gemäß der eIDAS-Verordnung der EU wird als sicherer Mechanismus anerkannt, um zu garantieren, dass die Rechnung nicht verändert wurde und die Identität des Absenders verifiziert wird.
- Signaturlösungen können entweder durch qualifizierte Drittanbieter oder durch interne Systeme von Unternehmen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
5. Archivierung von elektronischen Rechnungen
Das Archivieren elektronischer Rechnungen ist eine gesetzliche Anforderung in Norwegen. Die Archivierungspflicht für elektronische Rechnungen entspricht den allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen:
- Elektronische Rechnungen müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, ähnlich wie Papier-Rechnungen.
- Die Archivierung muss sicherstellen, dass die Rechnungen jederzeit lesbar sind und die Integrität der Daten während des gesamten Aufbewahrungszeitraums erhalten bleibt.
- Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen in einem unveränderlichen Format aufzubewahren, sodass eine Manipulation ausgeschlossen ist und die Rechnungen jederzeit für eine Steuerprüfung zur Verfügung stehen.
6. Norwegisches System für elektronische Rechnungen (Altinn)
Norwegen hat das Altinn-System als zentrale Plattform für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und der norwegischen Verwaltung eingeführt. Altinn ist eine der wichtigsten Plattformen, auf der Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen und elektronische Rechnungen für bestimmte behördliche Prozesse übermitteln können. Die Verwendung von Altinn erleichtert den Austausch von elektronischen Rechnungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen für elektronische Rechnungen in Norwegen:
- EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG): Die Richtlinie erlaubt die Anerkennung elektronischer Rechnungen, wenn Authentizität und Integrität gewährleistet sind.
- Norwegisches Mehrwertsteuergesetz (Merverdiavgiftsloven): Das Gesetz legt fest, dass elektronische Rechnungen denselben steuerlichen Anforderungen wie Papier-Rechnungen entsprechen müssen.
- Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (Forskrift om elektroniske fakturaer): Verpflichtet alle Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor in Norwegen Geschäfte machen, elektronische Rechnungen über das Peppol-Netzwerk zu übermitteln.
- Peppol-Standard: Der Standard wird für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor verwendet.
- Elektronische Signaturen: Qualifizierte und fortgeschrittene elektronische Signaturen sind für die Sicherstellung der Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen erforderlich.
- Archivierungspflicht: Elektronische Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Altinn-System: Eine zentrale Plattform für den sicheren Austausch von elektronischen Rechnungen und anderen Dokumenten zwischen Unternehmen und der Verwaltung.
Fazit:
In Norwegen ist die elektronische Rechnungsstellung sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor vollständig anerkannt und durch das Norwegische Mehrwertsteuergesetz sowie die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor geregelt. Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, müssen ihre Rechnungen über das Peppol-Netzwerk übermitteln, während elektronische Signaturen als Mittel zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität von Rechnungen anerkannt sind. Zudem müssen elektronische Rechnungen gemäß den steuerlichen Vorschriften für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Link: https://www.altinn.no