Elektronische Rechnung in Lettland
Umfassender Leitfaden zu den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Lettland – B2G-Mandat (2025) und bevorstehendes B2B-Mandat (2028)
Umfassender Leitfaden zu den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Lettland – B2G-Mandat (2025) und bevorstehendes B2B-Mandat (2028)
Lettland ist auf einem klaren Weg zur vollständigen Digitalisierung der E-Rechnung und folgt dabei eng den EU-Trends. Ab 2025 ist die E-Rechnung verbindlich für alle B2G-Transaktionen, d. h., Unternehmen müssen elektronische Rechnungen an öffentliche Stellen über die staatliche eAddress-Plattform oder das Peppol-Netzwerk senden. Das Land hat einen Zeitplan festgelegt, um diese Verpflichtung bis 2028 auf B2B-Transaktionen auszuweiten und strukturierte E-Rechnungen damit zur Norm im Geschäftsverkehr zu machen.
Lettland beginnt mit der Annahme elektronischer Rechnungen im öffentlichen Beschaffungswesen gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Öffentliche Auftraggeber können ab April 2019 E-Rechnungen über die nationale Plattform (eAddress) verarbeiten.
Die Regierung genehmigt einen Bericht des Finanzministeriums, der die verbindliche Einführung der E-Rechnung für B2G und B2B bis 2025 vorsieht – unter Nutzung der Peppol-Netzwerkstandards.
Das Parlament bestätigt die verbindliche Einführung der B2G-E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 sowie eine erste B2B-Verpflichtung ab dem 1. Januar 2026.
Alle Unternehmen, die Rechnungen an lettische öffentliche Institutionen stellen, müssen dies elektronisch im EU-Standardformat (EN 16931) tun.
Die freiwillige B2B-Phase beginnt über das nationale System. Unternehmen können E-Rechnungen einreichen, um Integrität und Authentizität der Rechnungen sicherzustellen.
Die B2B-Verpflichtung wurde aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen von 2026 auf den 1. Januar 2028 verschoben. Die meisten steuerpflichtigen Unternehmen in Lettland müssen dann Rechnungen elektronisch erstellen und empfangen.
Die Frist für „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der EU, ab der grenzüberschreitende B2B-E-Rechnungen und die digitale Meldung der Umsatzsteuer in ganz Europa verpflichtend werden.
Das lettische System für elektronische Rechnungsstellung basiert auf dem Rechnungslegungsgesetz, das in den Jahren 2021–2025 geändert wurde, um strukturierte Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Die B2G-Vorgabe ergibt sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen durch Lettland.
Alle öffentlichen Einrichtungen müssen elektronische Rechnungen akzeptieren, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In den Jahren 2023–2025 wurde durch weitere Änderungen der rechtliche Zeitplan für die Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf den B2B-Sektor festgelegt, allerdings mit Verzögerungen.
Die Strategie der Regierung ist an umfassendere digitale Initiativen der EU angelehnt und bereitet sich auf die Anforderungen der EU-Richtlinie ViDA ab 2030 vor. Der lettische Staatsfinanzdienst (SRS) und die staatliche Agentur für regionale Entwicklung spielten eine Schlüsselrolle bei der Ausarbeitung von Verordnungen und technischen Leitlinien. Die nationale Plattform eAddress wurde als offizieller Kanal für die Rechnungsstellung an öffentliche Stellen eingerichtet.
Alle Unternehmen, die Rechnungen an lettische öffentliche Institutionen stellen, müssen dies elektronisch tun. Dies gilt für alle Rechnungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren.
Derzeit freiwillig. Die verbindliche Einführung der B2B-E-Rechnung wurde von 2026 auf 2028 verschoben – begründet mit technischer Bereitschaft.
Es besteht keine Pflicht, Verbraucherrechnungen elektronisch auszustellen. Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin auf Papier oder als PDF versendet werden.
Alternative Übermittlungsroute über das Vier-Ecken-Modell zur Gewährleistung der Interoperabilität.
Versand über jeden Peppol-Zugangspunkt (Access Point) möglich
Grenzüberschreitende Interoperabilität
Standardisierte sichere Übertragung
Der primäre Kanal für B2G-Transaktionen, betrieben von der Agentur für regionale Entwicklung.
Lettland orientiert sich an den EU-Standards. Das erforderliche Format ist Peppol BIS 3.0 (EN 16931) sowohl für B2G- als auch für zukünftige B2B-E-Rechnungen. Dieses auf UBL basierende XML-Format ist strukturiert und maschinenlesbar.
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Ist die elektronische Rechnungsstellung in Lettland verpflichtend?
Ja – für B2G-Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass alle Rechnungen an lettische öffentliche Einrichtungen elektronisch erfolgen müssen. Für B2B-Transaktionen wird die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend (ursprünglich für 2026 geplant). Bis dahin ist sie im B2B-Bereich freiwillig. Für B2C-Rechnungen besteht keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung.
Wer ist in Lettland zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet?
Derzeit müssen alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an lettische Behörden liefern, eine elektronische Rechnung ausstellen. Dies gilt für lettische Unternehmen sowie für ausländische Lieferanten bei der Rechnungsstellung an lettische Regierungsstellen im Rahmen öffentlicher Aufträge. Ab 2028 sind alle in Lettland mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtet, Rechnungen elektronisch mit anderen Unternehmen auszutauschen.
Wie kann ich elektronische Rechnungen an die lettische Regierung senden?
Sie können elektronische Rechnungen über die nationale E-Rechnungsplattform eAddress (erreichbar über das Portal latvija.gov.lv) versenden. Viele Lieferanten nutzen ihre Buchhaltungssoftware in Kombination mit einem Dienstleister, um Rechnungen automatisch an eAddress zu übermitteln. Alternativ können Sie das Peppol-Netzwerk nutzen – lettische Unternehmen können B2G-Rechnungen über jeden Peppol-zertifizierten Zugangspunkt einreichen.
In welchem Format soll die elektronische Rechnung vorliegen?
Lettland verlangt das europäische Standardformat (EN 16931). Konkret wird dies durch Peppol BIS Billing 3.0 (eine UBL-XML-Datei) für elektronische Rechnungen umgesetzt. Die elektronische Rechnung enthält alle erforderlichen Angaben (Käufer-/Lieferanteninformationen, Mehrwertsteueraufschlüsselung usw.) in maschinenlesbarer Form. Das einfache Versenden einer PDF-Datei per E-Mail ist nicht gültig – es muss sich um eine strukturierte Datei handeln.
Benötige ich spezielle Zugangsdaten, um das lettische E-Rechnungssystem zu nutzen?
Um das eAddress-Portal der Regierung direkt zu nutzen, müsste sich Ihr Unternehmen registrieren und anmelden (z. B. über die lettische oder EU-eID-Authentifizierung) und gegebenenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur zum Signieren von Rechnungen verwenden. Nutzen Sie hingegen einen Dienstleister, übernimmt dieser die Registrierung und die sichere Übertragung für Sie. Ihre Rechnung muss Integrität und Authentizität gewährleisten – dies kann durch elektronische Signaturen oder EDI-Vereinbarungen erreicht werden.
Besteht ein Zusammenhang zwischen der lettischen Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und der Umsatzsteuermeldung?
Ja, indirekt. Die Umstellung auf verpflichtende elektronische Rechnungen ist Teil umfassenderer Bemühungen zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit. Lettland plant, parallel zur elektronischen Rechnungsstellung auch die digitale Übermittlung von Rechnungsdaten an den Staatlichen Steuerdienst (SRS) einzuführen. Ab 2028 werden voraussichtlich alle B2B-Rechnungen im Rahmen eines kontinuierlichen Transaktionskontrollsystems an den SRS gemeldet.
Lettland verfolgt einen klaren Kurs in Richtung vollständiger Digitalisierung der elektronischen Rechnungsstellung und orientiert sich dabei eng an den EU-Trends. Ab 2025 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle B2G-Transaktionen verpflichtend. Unternehmen müssen daher elektronische Rechnungen über die staatliche Plattform eAddress oder das Peppol-Netzwerk an öffentliche Stellen senden.
Das Land hat einen Fahrplan entwickelt, um dies bis 2028 auf B2B-Transaktionen auszuweiten und strukturierte elektronische Rechnungen zum Standard im Geschäftsverkehr zu machen. Die Einführung der B2B-Pflicht wurde zwar aus technischen Gründen verzögert, die Richtung ist jedoch eindeutig: Papier- oder PDF-Rechnungen werden schrittweise durch standardisierte XML-Rechnungen (EN 16931-konform) ersetzt.
Der lettische Ansatz kombiniert ein zentrales System mit internationaler Interoperabilität: Öffentliche Stellen akzeptieren Rechnungen über ein nationales Portal und auch über Peppol. So wird ein reibungsloser Ablauf im nationalen und internationalen Handel gewährleistet. Unternehmen können sich jetzt vorbereiten, indem sie frühzeitig auf elektronische Rechnungsstellung umstellen, um den Compliance-Anforderungen einen Schritt voraus zu sein und von schnelleren und sichereren Transaktionen zu profitieren.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.