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In Griechenland ist die elektronische Rechnungsstellung ein wichtiger Bestandteil des nationalen Steuer- und Finanzsystems und wurde durch verschiedene gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen geregelt. Griechenland hat elektronische Rechnungen sowohl für den Innenmarkt als auch für griechische Unternehmen, die international tätig sind, eingeführt, um die Steuererhebung zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Hier sind die wesentlichen rechtlichen Grundlagen:
1. Griechisches Mehrwertsteuergesetz (Νόμος 2859/2000)
Das griechische Mehrwertsteuergesetz (Nómos 2859/2000) bildet die Grundlage für die rechtliche Anerkennung und die Anforderungen an elektronische Rechnungen in Griechenland. Insbesondere regelt es die Ausstellung von Rechnungen, deren Übermittlung und Archivierung im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer (ΦΠΑ – Φόρος Προστιθέμενης Αξίας):
- Artikel 12 des Gesetzes stellt fest, dass eine Rechnung immer dann ausgestellt werden muss, wenn eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen erfolgt, und dass diese Rechnung auch in elektronischer Form ausgestellt werden kann, sofern sie die Anforderungen hinsichtlich Authentizität und Integrität erfüllt.
- Artikel 38 und Artikel 39 behandeln die Anforderungen, die elektronische Rechnungen erfüllen müssen, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung und der Übermittlung an die griechische Steuerbehörde (A.A.D.E. – Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων).
2. Ministerialerlass 1120/2018 (Circular 1120/2018)
Ein wichtiger Schritt in Richtung der Elektronifizierung des Rechnungsaustauschs in Griechenland wurde mit der Ministerialverordnung 1120/2018 (Circular 1120/2018) eingeleitet, die die Anforderungen und Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung für griechische Unternehmen präzisiert:
- Diese Verordnung hat die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen eingeführt, die mit öffentlichen Einrichtungen Verträge abschließen. Dies betrifft insbesondere den B2G-Bereich (Business-to-Government).
- Die Verordnung setzt auch den Rahmen für die obligatorische elektronische Übermittlung von Rechnungen durch Unternehmen im Bereich der öffentlichen Aufträge und öffentlichen Ausschreibungen.
3. Gesetz 4575/2018 und die Einführung von e-Rechnungen im öffentlichen Sektor
Im Jahr 2018 trat das Gesetz 4575/2018 in Kraft, das die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (B2G) weiter verstärkt. Dieses Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen festlegt.
- Nach dem Gesetz 4575/2018 sind alle öffentlichen Stellen in Griechenland verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren, die gemäß den Peppol-Standards (Pan-European Public Procurement OnLine) erstellt wurden.
- Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen ihre Rechnungen nun im e-Rechnung-Format übermitteln, das über ein zentrales System, das vom griechischen Ministerium für Finanzen (AADE) betrieben wird, validiert und verarbeitet wird.
4. EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor
Griechenland hat die europäische Richtlinie 2014/55/EU vollständig umgesetzt, die die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor betrifft. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Einkaufsprozess der öffentlichen Verwaltung zu optimieren und Bürokratie abzubauen, indem sie die Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen standardisiert:
- Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) ist der zugrunde liegende Standard für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor. Griechenland nutzt die Peppol-Infrastruktur, um sicherzustellen, dass alle öffentlichen Stellen elektronische Rechnungen gemäß den in der Richtlinie festgelegten Anforderungen empfangen und verarbeiten können.
5. A.A.D.E. – Plattform zur elektronischen Rechnungsstellung
Griechenland hat eine eigene digitale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung entwickelt, die von der A.A.D.E. (Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων) – der griechischen Steuerbehörde – betrieben wird. Diese Plattform dient als zentrales System für die Übermittlung und Archivierung elektronischer Rechnungen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Aufträge:
- Alle elektronischen Rechnungen, die an öffentliche Institutionen übermittelt werden, müssen das Peppol-Format verwenden und über das A.A.D.E. System hochgeladen und validiert werden.
- Es wird auch erwartet, dass Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor in Griechenland Geschäfte machen, alle ihre Rechnungen gemäß den Peppol-Standards einreichen.
6. Elektronische Signaturen und Sicherheitsanforderungen
Für die elektronische Rechnungsstellung in Griechenland ist die Authentizität und Integrität der Rechnungen von entscheidender Bedeutung. Dies wird durch den Einsatz von elektronischen Signaturen und anderen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet:
- Elektronische Signaturen können verwendet werden, um die Authentizität der Rechnung zu bestätigen. Diese Signaturen müssen den griechischen Standards sowie den Anforderungen der EU-Verordnung eIDAS entsprechen.
- EDI-Protokolle (Electronic Data Interchange) können ebenfalls zur Sicherstellung der Integrität der übermittelten Rechnungen verwendet werden.
7. Archivierungspflichten
Die Archivierung elektronischer Rechnungen unterliegt den griechischen Steuervorschriften. Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen für mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Rechnungen müssen in einer Weise archiviert werden, die ihre Integrität und Zugänglichkeit für steuerliche Prüfungen gewährleistet.
- Rechnungen können in elektronischer Form archiviert werden, solange sie jederzeit lesbar und verfügbar sind.
8. Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die gegen die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung verstoßen, können Strafen und Bußgelder von der griechischen Steuerbehörde (A.A.D.E.) auferlegt bekommen. Die Strafen betreffen insbesondere Verstöße gegen die Übermittlungs- und Archivierungspflichten.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen in Griechenland:
- Griechisches Mehrwertsteuergesetz (Nómos 2859/2000): Elektronische Rechnungen sind rechtsgültig, wenn sie die Anforderungen an Authentizität und Integrität erfüllen.
- Ministerialverordnung 1120/2018: Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen zusammenarbeiten.
- Gesetz 4575/2018: Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor.
- Peppol-Standard: Elektronische Rechnungen im öffentlichen Sektor müssen den Peppol-Standards entsprechen.
- A.A.D.E.-Plattform: Zentrale Plattform der griechischen Steuerbehörde, die die Übermittlung und Archivierung elektronischer Rechnungen sicherstellt.
- Elektronische Signaturen: Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) oder EDI-Protokolle werden zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität der Rechnungen verwendet.
- Archivierungspflichten: Elektronische Rechnungen müssen für mindestens 5 Jahre archiviert werden.
Fazit:
In Griechenland ist die elektronische Rechnungsstellung ein integraler Bestandteil des steuerlichen Systems, insbesondere im öffentlichen Sektor. Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen Geschäfte tätigen, müssen ihre Rechnungen elektronisch im Peppol-Format übermitteln. Die griechische Steuerbehörde (A.A.D.E.) stellt eine zentrale Plattform zur Verfügung, über die Rechnungen validiert und archiviert werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen an elektronische Signaturen, Archivierung und Format erfüllen, um steuerlichen Problemen und Strafen vorzubeugen.
Link: https://www.aade.gr