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In Albanien ist die elektronische Rechnungsstellung in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung des Steuerwesens und die Einhaltung von steuerrechtlichen Vorschriften. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung in Albanien basieren auf nationalen Gesetzen sowie auf internationalen Normen, die das Land übernommen hat.
Hier sind die relevanten rechtlichen Grundlagen für elektronische Rechnungen in Albanien:
1. Gesetz über die Mehrwertsteuer (Ligji për Tatimin mbi Vlerën e Shtuar – TVSH)
Das wichtigste Gesetz, das die steuerlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen in Albanien regelt, ist das Gesetz über die Mehrwertsteuer (TVSH-Gesetz). Es stellt sicher, dass elektronische Rechnungen steuerrechtlich anerkannt sind, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Artikel 10 des Gesetzes besagt, dass eine Rechnung ausgestellt werden muss, wenn Waren oder Dienstleistungen verkauft werden, und dass diese Rechnung auch dann steuerlich gültig ist, wenn sie elektronisch erstellt wird.
- Artikel 13 des Gesetzes verlangt, dass Unternehmen die Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen durch adäquate technische Maßnahmen sicherstellen müssen.
2. Verordnung über elektronische Rechnungen und die elektronische Übermittlung von Rechnungen
Die Verordnung über elektronische Rechnungen (Regullore për faturat elektronike) regelt die spezifischen Anforderungen und Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Archivierung von elektronischen Rechnungen in Albanien. Zu den zentralen Aspekten gehören:
- Erstellung und Übermittlung: Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturieren Format wie XML, UBL oder EDI erstellt werden, um sicherzustellen, dass sie den technischen Anforderungen und den Anforderungen zur Steuererklärung entsprechen.
- Authentizität und Integrität: Es wird darauf hingewiesen, dass die Authentizität der elektronischen Rechnungen und die Integrität des Inhalts durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie elektronische Signaturen oder andere Technologien gewährleistet sein müssen.
- Datenübertragung: Die elektronische Übermittlung der Rechnungen an die Steuerbehörden muss sicher und zuverlässig sein.
3. Elektronische Rechnungsstellung und das e-Fiskal-System
Albanien hat ein System namens e-Fiskal entwickelt, um die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung von Steueranforderungen zu fördern. Das e-Fiskal-System ermöglicht es Unternehmen, elektronische Rechnungen direkt an die Steuerbehörden zu übermitteln. Es basiert auf einer vollständigen Integration mit dem Finanzministerium und den albanischen Steuerbehörden, um Steuerhinterziehung zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen.
- Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer (TVSH) verpflichtet sind, müssen seit 2018 ihre Rechnungen elektronisch über das e-Fiskal-System einreichen.
- Ab 2021 wurde das e-Fiskal-System weiter ausgebaut und verpflichtend, so dass alle relevanten Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen und Steuerbehörden elektronisch übermittelt werden müssen.
4. Elektronische Signaturen und Sicherheitsanforderungen
Die elektronische Signatur spielt in Albanien eine zentrale Rolle, um die Authentizität und Integrität von elektronischen Rechnungen zu gewährleisten. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Gesetz über elektronische Signaturen (Ligji për Nënshkrimin Elektronik) geregelt.
- Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) sind erforderlich, um die Rechtsgültigkeit elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Diese Signaturen stellen sicher, dass die Rechnung authentisch und unverändert bleibt und dass der Absender eindeutig identifiziert werden kann.
- Zertifizierte Anbieter von elektronischen Signaturen müssen genutzt werden, um die entsprechenden Standards und Anforderungen zu erfüllen.
5. Archivierungspflichten
Wie in den meisten Ländern müssen auch in Albanien elektronische Rechnungen für eine bestimmte Zeit archiviert werden, um sie für eine mögliche Steuerprüfung zugänglich zu machen. Die Archivierung muss den albanischen Steueranforderungen entsprechen:
- Elektronische Rechnungen müssen mindestens für 5 Jahre archiviert werden, wobei die Integrität der Rechnungen während der gesamten Aufbewahrungszeit gewährleistet sein muss.
- Die Archivierung muss so erfolgen, dass die Daten nicht verändert werden können und jederzeit lesbar bleiben.
6. Zukünftige Entwicklungen und Erweiterungen
Das e-Fiskal-System und die elektronische Rechnungsstellung in Albanien befinden sich noch in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess. Es ist zu erwarten, dass mit der zunehmenden Digitalisierung und der Erweiterung des Systems weitere technologische Lösungen und anforderungen eingeführt werden, um den Steuervollzug weiter zu verbessern.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen in Albanien:
- Gesetz über die Mehrwertsteuer (TVSH-Gesetz): Elektronische Rechnungen sind rechtsgültig, wenn die Authentizität und Integrität gewährleistet sind.
- Verordnung über elektronische Rechnungen (Regullore për faturat elektronike): Regelt die Erstellung, Übermittlung und Archivierung elektronischer Rechnungen.
- e-Fiskal-System: Erfordert die elektronische Übermittlung aller Rechnungen an die Steuerbehörden für Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer verpflichtet sind.
- Elektronische Signaturen: Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) sind notwendig, um die Rechtsgültigkeit der elektronischen Rechnungen zu gewährleisten.
- Archivierungspflichten: Elektronische Rechnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Fazit:
In Albanien ist die elektronische Rechnungsstellung durch das e-Fiskal-System und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gut geregelt. Alle Unternehmen, die zur Mehrwertsteuer verpflichtet sind, müssen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln, und die elektronische Signatur ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Anerkennung der Rechnungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungen den steuerlichen Anforderungen entsprechen, und diese für mindestens 5 Jahre archivieren.