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Die Rechnungstellung an die öffentliche Verwaltung ist in Nordrhein-Westfalen ab April 2020 möglich.
Pflicht zur E-Rechnung ab April 2020
(Letzte Überarbeitung: 12.04.2024)
Zusammenfassung:
- Zulässige Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
- Seit April 2020 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
Übertragungskanäle:
- E-Mail an eingang@erechnung.nrw
- Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul: https://erechnung.nrw
Links:
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