Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Seit April 2020 müssen alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen E-Rechnung entgegennehmen und verarbeiten können. Hierzu verpflichtet die NERechVO.
Das Land Niedersachsen bietet allen niedersächsischen Auftraggebern mit dem Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) eine Möglichkeit zur Entgegennahme von eRechnungen. Alle Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung und eine Vielzahl von öffentlichen Auftraggebern aus der mittelbaren Landesverwaltung verwenden ZeRN.
Pflicht zur E-Rechnung ab April 2020
(Letzte Überarbeitung: 12.04.2024)
Zusammenfassung:
- Zulässige Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
- Seit April 2020 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
- Damit Ihre Rechnungssteller den ZeRN im Peppol-Netzwerk finden und adressieren können, wird eine sogenannte Peppol-ID benötigt. Diese ist vergleichbar mit der Leitweg-ID und wurde zentral für den ZeRN im Peppol-Netzwerk angelegt.Sie lautet: 0204:03-0021200040-12
Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Baden-Württemberg versenden!
Basis Paket 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen!
Danach werden Sie automatisch auf ein kostenloses Konto umgestellt und können weiterhin die Grundfunktionen des Invoice-Portals nutzen.