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Die neue E-Rechnungsverordnung RLP (ERechVORP) ist seit dem 11.01.2024 in Kraft
Pflicht zur E-Rechnung ab 1. April 2024
(Letzte Überarbeitung: 30.10.2023)
Zusammenfassung:
- Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
- Zulässige Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Baden-Württemberg versenden!
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Danach werden Sie automatisch auf ein kostenloses Konto umgestellt und können weiterhin die Grundfunktionen des Invoice-Portals nutzen.