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Die am 26.05.2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie die am 29.06.2021 in Kraft getretene E-RechVO M-V über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet die öffentliche Verwaltung, zukünftig elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten.
Entsprechend dieser Richtlinie und dem neuen E-Rechnungsgesetz des Bundes müssen Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern ab 29.06.2021 gemäß der E-RechVO M-V diese Vorgaben umsetzen.
Pflicht zur E-Rechnung ab 29.06.2021 in Kraft
(Letzte Überarbeitung: 12.04.2024)
Zusammenfassung:
- Zulässige Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
- Seit dem 29.06.2021 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
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